Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fort- und Weiterbildungsbereichs der Akademie Klinikum Nürnberg.

Anwendungsbereich/Gültigkeit

Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsangebote des Fort- und Weiterbildungsbereichs der Akademie Klinikum Nürnberg.

Abweichenden Geschäftsbedingungen der Teilnehmer wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Anders lautende Vereinbarungen und Einzelabsprachen müssen schriftlich festgelegt werden.

Für die Teilnahme an Fernlehrgängen gilt der Fernunterrichtsvertrag entsprechend den Vorgaben der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Für die Teilnahme an den Ausbildungen gilt der Ausbildungsvertrag mit dem Klinikum Nürnberg.

Anmeldung

Fortbildungen

  • Die Anmeldung zu Veranstaltungen des Fort- und Weiterbildungsbereichs der Akademie Klinikum Nürnberg erfolgt schriftlich oder online und ist verbindlich.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäfts- und die Zahlungsbedingungen an.
  • Es ist pro Person und Seminar ein Anmeldeformular zu verwenden und vollständig auszufüllen.
  • Die Akademie bestätigt per Re-Mail den Eingang einer Online-Anmeldung.
  • Spätestens einige Tage nach dem Anmeldeschluss, erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung, ob ein Platz reserviert werden konnte.
  • Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt durch die Zusage durch die Akademie zustande, die schriftlich oder per Mail erfolgen kann.
  • Eine Teilnahme ist nur nach Zusage durch die Akademie möglich.
  • Am Ende der Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
  • Für Mitarbeiter/innen des Klinikums Nürnberg:
    Anmeldungen, die vom Vorgesetzten befürwortet sind, erhalten Sonderkonditionen und werden bei der Platzvergabe vorrangig behandelt.

Weiterbildungen

  • Die Bewerbung erfolgt schriftlich direkt an die Akademie und ist verbindlich. Teilnahmevoraussetzungen und die geforderten Bewerbungsunterlagen sind dem jeweiligen Weiterbildungskonzept zu entnehmen.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäfts- und die Zahlungsbedingungen an.
  • Der Teilnehmer erhält innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Bewerbung eine Bestätigung über die Teilnahme durch die Akademie.
  • Der jeweilige Anmeldeschluss ist der Ausschreibung zu entnehmen.
  • Ein verbindlicher Vertrag über die Weiterbildung kommt durch die schriftliche Bestätigung über die Teilnahme durch die Akademie zustande.
  • Eine Teilnahme ist nur nach schriftlicher Zusage durch die Akademie möglich.
  • Für Mitarbeiter/innen des Klinikums Nürnberg:
    Die Anmeldung erfolgt jeweils über die Klinik-Pflegedienstleitung. Die Platzvergabe erfolgt nach dem hausinternen Auswahlverfahren.

Fernlehrgänge

  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Unterzeichnung des in der jeweiligen Ausschreibung (Infomappe) enthaltenen Fernunterrichtsvertrags und ist verbindlich.
  • Nach Vertragsunterzeichnung und Übersendung an die Akademie erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung über seine Teilnahme von der Akademie.
  • Für Mitarbeiter/innen des Klinikums Nürnberg:
    Die Anmeldung erfolgt jeweils über die Vorgesetzten. Die Platzvergabe erfolgt nach dem hausinternen Auswahlverfahren.

Teilnahmegebühr

  • Die Höhe der Teilnahmegebühr ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
  • Gebühren für zusätzliche Leistungen sind in der Ausschreibung angegeben.
  • Der Teilnehmer erhält eine Rechnung.
  • Die Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung, innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen.
  • Bei Zahlungsverzug stehen der Akademie ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu.
  • Bei Weiterbildungen und Fernlehrgängen besteht für Selbstzahler die Möglichkeit, Ratenzahlungen zu vereinbaren.
  • Soweit der Teilnehmer die Veranstaltung nur zeitweise besucht, berechtigt dies nicht zur Preisminderung.
  • Für die Ausstellung von Zweitschriften von Zertifikaten und Zeugnissen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro.

Fördermöglichkeiten

Einen Überblick zu den finanziellen Fördermöglichkeiten von Bildungsmaßnahmen gibt die Seite Akademie-Bildungsberatung.

Rücktritt/Kündigung des Teilnehmers

Fortbildungen

  • Die Anmeldung zu Seminaren kann bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Mail, Brief oder Fax ohne Anfall einer Gebühr zurückgenommen werden.
  • Nach Ablauf dieser Frist wird bei Rücktritt die reguläre Gebühr fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.

Weiterbildungen

  • Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
  • Mit Erhalt der Bestätigung zur Teilnahme an der Weiterbildung durch die Akademie verpflichtet sich der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren bei Rücktritt wie folgt zu entrichten:
    bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme werden 50 % der Kursgebühren erhoben.
    Danach ist der volle Betrag zu zahlen.
  • Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Zusage und wird ein Ersatz-Teilnehmer benannt, der die Weiterbildung beginnt, wird dem Zurückgetretenen nur eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 € in Rechnung gestellt.

Fernlehrgänge

Es gelten die Vereinbarungen des Fernunterrichtsvertrags.

Rücktritt seitens der Akademie Klinikum Nürnberg

  • Die Akademie behält sich vor, eine geplante Veranstaltung in Ausnahmefällen (auch kurzfristig) zu verlegen, abzusagen oder Referenten auszutauschen. Der Teilnehmer wird darüber umgehend informiert und erhält bei einer Absage die Teilnahmegebühr zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Notwendige Referentenwechsel oder Änderungen im Ablauf, welche den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Teilnehmern nicht zur Kündigung oder Preisminderung.

Verlängerung

Weiterbildungen

  • Kann die Weiterbildung vom Teilnehmer nicht mit dem Abschlusstag beendet werden, ist ein Wechsel in den Folgekurs möglich.

  • Diese Option besteht nur bei nachvollziehbarer Begründung und ist ausschließlich in Absprache und Abstimmung mit der Akademie möglich.

  • Eine Verlängerung muss rechtzeitig mit der Akademie schriftlich vereinbart werden. Erfolgt dies nicht, gilt die Weiterbildung als abgebrochen.

  • Der Teilnehmer erhält für die nachgewiesenen Leistungen eine Bescheinigung.

Fernlehrgänge

  • Kann ein Kurs vom Teilnehmer nicht im gebuchten Zeitraum abgeschlossen werden, kann dieser eine Verlängerung, d.h. ein Wechsel in den Folgekurs, beantragen. So kann der Teilnehmer alle kursrelevanten Vorgaben nachholen und ein Zertifikat erhalten.
  • Der Teilnehmer hat die Verlängerung rechtzeitig, d.h. vor dem Abgabetermin von Leistungsnachweisen bzw. vor den Präsenztagen schriftlich bei der Akademie zu beantragen.
  • Soweit möglich, erfolgt ein Wechsel in den direkten Folgekurs. Sollte dies z.B. mangels freier Plätze nicht möglich sein, erfolgt der Wechsel in den nächstmöglichen Kurs. Ist kein Folgekurs geplant, kann keine Verlängerung erfolgen.
  • Der Teilnehmer erhält eine Aussage über die Teilnahme am Folgekurs schriftlich, spätestens 2 Wochen nach Eingang des Verlängerungsantrags.
  • Für den Kurswechsel in einen Folgekurs wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der regulären Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Gebühr wird zu Beginn des gebuchten Folgekurses fällig.
  • Des Weiteren gelten die Vereinbarungen des Fernunterrichtsvertrags.

Datenschutz

  • Die bei der Anmeldung übermittelten persönlichen Daten werden zur Abwicklung der Teilnahme elektronisch gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Sie werden nur an unmittelbar beteiligte Dritte (z.B. Dozenten, Institutionen zur Beantragung von Fortbildungspunkten etc.) übermittelt.
  • Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und bei Vorliegen von Gründen ein Änderung bzw. Löschung zu veranlassen.
  • Erfassen personenbezogener Daten im Learning Management System
    Falls der vom Teilnehmer gebuchte Kurs mit einer Internetplattform betreut wird, weisen wir darauf hin, dass das Learning Management System die Aktivitäten der Teilnehmern in dieser Plattform aufzeichnet. Diese Aufzeichnungen werden ausschließlich dazu verwendet, die Teilnehmer im Bedarfsfall gezielt zu betreuen und die Leistungen dokumentieren zu können. Damit sich die Teilnehmer im Kurs mit anderen Teilnehmern austauschen können, sind die Login-Daten für andere Kursteilnehmer sichtbar. Jeder Teilnehmer kann aber entscheiden, ob seine E-Mail-Anschrift veröffentlicht wird oder nicht. Nach Abschluss des Fernlehrganges werden die Daten auf einem lokalen Rechner begrenzt und später gelöscht.
  • Löschung von Daten

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich dann gelöscht, wenn keine Erfordernis zur weiteren Speicherung besteht und die gesetzliche Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, z.B. um vertragliche Leistungen zu erfüllen, Gewährleistungs-und ggf. Garantieansprüche zu prüfen, gewähren oder abwehren zu können. 

Pflichten des Teilnehmers

  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sorgfältig zu behandeln.
    Der Teilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig an den Veranstaltungen teilzunehmen und die erforderlichen Leistungsnachweise und Prüfung abzulegen sowie an den Präsenzveranstaltungen teilzunehmen.
  • Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtung verstoßen, können von der Bildungsmaßnahme auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmebeträge bleibt hiervon unberührt.

Gewährleistung

  • Die Dozenten und Referenten werden von der Akademie sorgfältig ausgewählt. Die Akademie übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Vorträge und Unterlagen der Dozenten und Referenten. Gleiches gilt für die wirtschaftliche Verwertbarkeit der erworbenen Kenntnisse. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Haftung und Versicherung

  • Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung seitens frt Akademie bestehen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche, soweit rechtlich zulässig, auf die Höhe der Teilnahmegebühr beschränkt.
  • Für Teilnehmer, die nicht im Klinikum Nürnberg beschäftigt sind, bzw. Mitarbeiter/innen des Klinikums, die nicht im Rahmen ihrer Dienstaufgaben teilnehmen, besteht für die Kursdauer seitens des Veranstalters grundsätzlich keine Haftpflichtversicherung und keine Unfallversicherung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen, Geld etc. keine Haftung übernommen werden kann.

Lehrmittel/Unterlagen

  • Die den Teilnehmern überlassenen Materialien und Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, liegen alle Rechte bei der Akademie. Insbesondere sind die Unterlagen urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Nürnberg.

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.07.2018. Die früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

Schutz- und Hygienekonzept

Um eine weitere Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern, müssen alle Maßnahmen eingehalten werden, die in der aktuellen Situation generell und im öffentlichen Raum empfohlen werden.

Hier finden Sie unser Hygienekonzept. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

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