Vermeidung von Automatismen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Pflegeheimen sowie somatischen und psychiatrischen Krankenhäusern.
Der/die Verfahrenspfleger/in wird im betreuungsgerichtlichen Einzelauftrag als neutraler Interessenvertreter/in eines von einer Fixierung Bedrohten im Genehmigungsverfahren tätig.
Pflegefachliches Wissen über Vermeidungsstrategien und juristischer Informationsstand über die rechtlichen Kriterien versetzen die Verfahrenspfleger/innen in die Lage, jeden Fixierungsfall im gerichtlichen Auftrag individuell einzuschätzen und Alternativen gemeinsam mit dem Heim und den Angehörigen zu durchdenken und zu erproben.
Ziel ist eine gemeinsame Einschätzung, wie im konkreten Fall Verletzungsrisiken und andere Folgen einer Fixierung zu bewerten sind. Auf diese Art und Weise sollen neben kurzfristigen Sicherheitsaspekten auch die ansonsten nie ausreichend beachteten Konsequenzen bei Verlust an Lebensqualität durch Fixierungen einbezogen werden.
Aufgaben
- Kommunikation mit Pflegenden und Angehörigen zur Herbeiführung einer einvernehmlichen, einzelfallbezogenen und von allen getragenen Risikobeurteilung und Strategie.
- Pflegefachliche Gefahrenanalyse unter Einbeziehung der Folgen.
- Förderung der einzelfallbezogenen Handlungssicherheit der Einrichtungen bei vermeintlichen Haftungsängsten im Zusammenhang mit Fixierungssituationen.
- Zusammenarbeit mit dem örtlichen Betreuungsgericht und Erstellung von Abschlußberichten zur Vorbereitung der betreuungsgerichtlichen Entscheidung.
Zielgruppe
Pflegepraktiker/innen, Pflegepädagogen/innen, Pflegemanager/innen, die Interesse an rechtlichen Fragen haben oder Personen mit einem vergleichbaren Abschluss und eine mindestens 3 jährige Tätigkeit in einem pflegerischen oder pflegerisch-leitenden Bereich.
Nach Abschluss der Fortbildung erhalten sie ein Zertifikat von cekib.
Personen aus dem Tätigkeitsfeld mit juristischer, sozialer oder kaufmännischer Qualifikation und Interesse am Thema. Eine Bestellung als Verfahrenspfleger wird allerdings ohne Ausbildung und/oder Berufserfahrung als Pflegefachkraft nicht möglich sein. Es wird deshalb auch kein Zertifikat ausgehändigt, sondern eine Teilnahmebestätigung als Gasthörer.
Zielsetzung
Der Kurs befähigt die Teilnehmer-innen zur freiberuflichen einzelfallbezogenen Zusammenarbeit mit Betreuungsgerichten, die sich am Werdenfelser Weg orientieren, siehe www.justiz.bayern.de/gericht/ag/gap/daten/02939/
Der freiberufliche Verfahrenspfleger/-in wird nach § 277 FamFG aus der Staatskasse, mit einem Stundensatz von zwischen 19,50 und 33,50 Euro (je nach Qualifikation) zuzügl. MWSt. vergütet.
Inhalte
- Einführung in das Konzept »Werdenfelser Weg«
- Rechtliche Grundlagen der Entscheidung bei Fixierungen, Haftungsfragen der Heime
- Aufgaben und Funktion eines Verfahrenspflegers:
Handlungsabläufe, Berichterstattung, Rechtsmittel, Kommunikation und Mediation mit
Angehörigen, Betreuern, Fallbeispiele, Vergütung - Pflegefachliche Zusammenhänge: Fixierungen und ihre Folgen für den Menschen
- Alternativkonzepte zu Fixierungen, Sturzprophylaxe
Methoden
- Vorträge
- Diskussionen
- Einzel- und Gruppenübungen
- Fallbesprechungen
Veranstaltungsdauer
jeweils von 09.00 - 17.00 Uhr
Teilnahmegebühr
460,– Euro (inkl. Mittagessen an allen Tagen)
Referent/innen
Dr. jur. Sebastian Kirsch
Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Initiator Werdenfelser Weg
Josef Wassermann
Diplom Sozialpädagoge (FH), Mediator BM®, Leiter der Betreuungsstelle des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, Initiator Werdenfelser Weg
Ekaterina Ell-Popova
Altenpflegerin, Dipl.-Psychogerontologin, Master of Social Management, Verfahrenspflegerin "Werdenfelser Weg"
Veranstaltungsort
cekib, Klinikum Nürnberg Nord, Haus 47, EG, Raum 128/129
Kursbetreuung/Rückfragen
Jürgen Stadelmeyer
[email protected]
(0911) 398-2153
Verfahrenspfleger/-in: »Werdenfelser Weg«
Vom 06.07. bis 08.07.2017